Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Bremen

Verpflichtend oder als freiwilliger Anspruch auf gute Pflegeberatung?

Für Familien, die ausschließlich die Pflegesituation mit dem PFLEGEGELD selbst organisieren, ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

Für alle anderen inklusive beim Pflegegrad 1 ist dieses Angebot ein freiwilliger Anspruch, den Sie nutzen sollten, wenn Sie die Pflegesituation verbessern möchten.

 

Pflegegrad

1

 

Gerade zum Beginn einer Pflegesituation ist es hilfreich und empfehlenswert, den Anspruch auf einen Beratungsbesuch zu nutzen. Zweimal jährlich können Sie uns hierfür buchen.  

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten hierfür.

 

Pflegegrad

2 + 3

 

Auch bei den mittleren Pflegegraden ist der Beratungsbesuch sehr zu empfehlen. Zweimal jährlich haben Sie einen Anspruch hierauf.

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und die Pflegesituation selber organisieren, ist der Beratungsbesuch je Halbjahr verpflichtend.

 

Pflegegrad

4 + 5

 

In den hohen Pflegegraden haben die Sorgenden und Pflegenden Angehörigen oft schon viel Erfahrung gesammelt. Hier zählt der Austausch.

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und die Pflegesituation selber organisieren, ist der Beratungsbesuch je Quartal verpflichtend.

Benötigen Sie einen Termin für das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI ?

Sie können uns ganz einfach und schnell Ihren Terminwunsch für eine Pflegeberatung mitteilen. Füllen Sie einfach das folgende Formular mit Ihren Informationen aus. Wir melden uns dann mit einem konkreten Terminvorschlag.

SPA Pflegeberatung Bremen

Es würde uns sehr freuen, wenn wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Pflegesituation durch eine kompetente Pflegeberatung unterstützen könnten.

Ihre im Formular an uns gerichteten Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und unterliegen unseren strengen Datenschutzregelungen des DSGVO.

Ihre
Susanne Brinkmann und Hendrik Dohmeyer

Wie läuft die Pflegeberatung beim Beratungsbesuch nach § 37.3 ab?

Sie vereinbaren einen Termin mit uns über unser Terminbuchungsformular oder per Telefon.
Wenn Sie es wünschen, kann dieses Gespräch auch per Video-Konferenz stattfinden.

Wir besuchen Sie dann virtuell per Videotreffen oder persönlich bei Ihnen zu Hause oder dem Ort, an dem die Pflegesituation stattfindet. Bitte beachten Sie, dass für uns und für Sie die jeweils aktuellen Corona Regeln der Bremer Landesregierung gelten.

So bekommen die Experten einen Überblick über die aktuelle Pflegesituation und können optimal beraten.

  • Wir erkundigen uns nach Ihrer momentanen Situation und versuchen uns ein Bild von Ihrer Pflegesituation zu machen. Um Sie möglichst zielgerichtet beraten zu können, erkundigen wir uns auch über die bisherige Unterstützung, die Sie bekommen.
  • Mit den Sorgenden und Pflegenden Angehörigen sprechen wir auch über Ihre persönliche Situation und wie sie die zusätzliche Belastung durch die Pflege bewältigen.
  • Wir informieren Sie über Angebote und Leistungen, mit denen die Pflege unterstützt werden können. Themen wir Pflegehilfsmittel oder Umbaumaßnahmen für die Wohnung gehören ebenso dazu wie die verschiedenen Entlastungsangebote. Wir informieren auch über sinnvolle weitere Beratungsangebote sowie Pflegeschulungen und -kurse.
  • Wir sprechen mit Ihnen auch über Probleme, die bei der Pflege auftreten, um gemeinsam Lösungen zu finden.
  • Mit der Hilfe Ihrer Informationen versuchen wir auch einzuschätzen, ob Ihre aktuelle Pflegegrad-Einstufung noch gerechtfertigt ist oder ob eine Höherstufungsantrag angemessen ist und eine erneute Begutachtung des Medizinischen Dienstes (Medicproof bei den Privat-Versicherten) sinnvoll erscheint.
  • Unsere Einschätzung zur Pflegesituation wird ohne vertrauliche Detailerkenntnisse aus unserem Gespräch (Beachtung des Datenschutzes) auf einem Formular dokumentiert. Wenn wir bei Ihnen vor Ort sind, unterschreiben Sie das Protokoll, bei der telefonischen und/oder Video-Beratung ist dies nicht notwendig. Wenn wir bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation empfehlen, dokumentieren wir diese für Sie.
  • Sie müssen sich dann nicht mehr um die Weitergabe des Protokolls an Ihre Pflegekasse kümmern – diese übernehmen wir für Sie.